Leistungen & Therapien, Weiterbildung

 

Botulinumtoxintherapie (BTX)

Der Wirkstoff Botulinumtoxin (BTX) wird von Bakterien gebildet. Botulinumtoxin (BTX) wird in Muskeln, in die Haut oder in die Speicheldrüsen gespritzt. Botulinumtoxin (BTX) verhindert, dass der Nerv einen Impuls auf die Muskeln oder die Drüsen weitergibt. Dadurch wird gezielt die Anspannung in dem betroffenen Muskel oder die Drüsenfunktion vermindert.

Diese Wirkung von Botulinumtoxin (BTX) kann sehr hilfreich bei sogenannten Bewegungsstörungen mit unwillkürlichen, nicht kontrollierbaren Bewegungen z.B. der Hals- (Torticollis) und Gesichtsmuskulatur (Blepharospasmus/Meige-Syndrom) sein. Diese ungewollten Bewegungen werden durch die Wirkung von Botulinumtoxin (BTX) vermindert. Sehr gute Wirkung zeigt Botulinumtoxin (BTX) auch bei der Therapie von Spastik in Armen und Beinen z.B. nach Schlaganfall oder anderen Ursachen einer Spastik.  Bei übermäßigem Schwitzen unter den Armen wird Botulinumtoxin (BTX) in die Haut der Achseln gespritzt und damit die Funktion der Schweißdrüsen vermindert. Eine Injektion von Botulinumtoxin (BTX) in die Speicheldrüsen kann sinnvoll sein, wenn ein starker, krankhafter Speichelfluss vorliegt.  Außerdem kann eine Injektionsbehandlung mit Botulinumtoxin (BTX) bei der chronischen Migräne hilfreich sein. Diese Therapie wird mit einigen Injektionen in die Kopf-, Gesichts- und Halsmuskulatur behandelt.

Diese Wirkung von Botulinumtoxin (BTX) tritt 4-14 Tage nach der Injektion ein und hält ungefähr drei Monaten an. Danach muss die Injektion wiederholt werden, wenn sich der gewünschte Effekt wieder einstellen soll.

Die Kosten für die Therapie der meisten Bewegungsstörungen und Spastik, des übermäßigen Schwitzens unter den Armen, der chronischen Migräne und des krankhaften Speichelflusses werden von den Krankenkassen übernommen.

Weitere spezielle Therapien mit Botulinumtoxin (BTX) sind individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und müssen vom Patienten als private Leistung selbst bezahlt werden.

Schmerztherapie

Fast jeder Mensch hat in seinem Leben schon Schmerzen gehabt. Schmerzen gelten als Warnung des Körpers vor Schädigung. Diese Schädigung soll schnell unterbrochen oder sogar verhindert werden.

Wenn die Ursache der Schmerzen nicht behandelt werden kann oder wenn trotz Behandlung ein Schmerz mehr als sechs Monate vorhanden ist und nicht auf übliche Akutschmerzmittel reagiert, sprechen wir von einem Chronischen Schmerzsyndrom oder einer Somatoformen Schmerzstörung.

Die Funktion der Warnung hat der Schmerz zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Vielmehr ist der chronische Schmerz ins „Schmerzgedächtnis“ aufgenommen worden und ist für die betroffenen Patienten eine große Qual.

Häufig geht mit chronischen Schmerzen auch eine Veränderung des seelischen Wohlbefindens einher: Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Familie, soziale Isolation sind nur einige dieser Auswirkungen von chronischen Schmerzen.

Da die Auswirkungen so vielfältig sind, ist eine Therapie nötig, die viele Aspekte mit einbezieht: die multimodale Schmerztherapie. Diese kann ambulant, tagesklinisch und in seltenen Fällen auch stationär erfolgen. Invasive Therapien (Spritzen, Schmerzkatheder, Operationen, Infusionen) sind selten erforderlich.

Zunächst erfordert die Behandlung chronischer Schmerzen eine ausführliche Anamnese zu der Entstehung der Schmerzen, der Diagnostik und der verschiedenen Therapieversuche. Dann folgt eine gute neurologische Untersuchung, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Elektrophysiologischen Untersuchungen (NLG, EEG, EVP, EMG).

Danach müssen gemeinsam mit dem betroffenen Patienten realistische Therapieziele ermittelt werden. Nur selten gelingt es, die Schmerzen völlig zu heilen. Es wird darauf hingearbeitet, dass die Schmerzen so gut behandelt sind, dass die Alltagsbewältigung wieder gelingen kann.

Neben Gesprächen können Entspannungsverfahren und eine begleitende Psychotherapie den Behandlungsverlauf von chronischen Schmerzen positiv beeinflussen. Außerdem kommen verschieden Medikamente zum Einsatz, die im Gehirn ihre Wirkung entfalten und so Nervenschmerzen und das Schmerzgedächtnis positiv beeinflussen können. Hierzu zählen Antidepressiva und Antikonvulsiva.

Die Therapie muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angeglichen werden.

Entspannungsverfahren

EntspannungstherapieViele Erkrankungen in der Neurologie gehen mit einer psychischen Belastung einher. Chronische Schmerzen, chronisch degenerative Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson, Spannungskopfschmerz und Migräne. Nicht selten bedeuten diese Erkrankungen auch für Angehörige eine hohe Belastung. Neben medikamentösen Therapieversuchen eignen sich sogenannte Entspannungsverfahren und Distanzierungstechniken um Unruhe, Angst und Anspannung dauerhaft zu mildern. Gerade die chronischen Kopfschmerzerkrankungen können sehr effektiv durch Entspannungsmaßnahmen behandelt werden.

Alle Verfahren müssen über einen geeigneten Zeitraum (4-6 Wochen) täglich mehrmals trainiert werden, um dann effektiv eingesetzt werden zu können.

Welches der bekannten Entspannungsverfahren (Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Hypnose, Yoga) oder welche Distanzierungstechnik für den Patienten geeignet ist, wird in einem persönlichen Gespräch entschieden.

Akupunktur in der Schmerztherapie

Der lateinische Ausdruck Akupunktur bezeichnet das Stechen von Nadeln (acus pungere), was in Anschluß an eine differenzierte schmerzmedizinische Diagnostik von uns auch jenseits von traditionell chinesischer Medizin (TCM) für Selbstzahler durchgeführt wird um Rücken- und Knieschmerzen, sowie Kopfschmerzen zu lindern. Erfolgreiche Akupuktur-Behandlung von Knieschmerzen die länger als 6 Monate bestehen, konnte in Studien wissenschaftlich belegt werden. Ziel der Akupunktur ist Linderung der Schmerzen, sowie Verbesserung der Beweglichkeit des Kniegelenks. Akupunkturbehandlungen bei Schmerzen z.B. der Kniegelenke und bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule dauern in der Regel zwischen 3 und 20 Sitzungen.

Private Atteste und Gutachten

Private Atteste können auf Wunsch gegen Gebühr erstellt werden.

Wir erstellen für Auftraggeber überwiegend Gerichte (Amt/Sozial/Land/Verwaltungsgerichte) oder Versicherungen (Unfall) entsprechend unseren Qualifikationen wissenschaftlich fundierte neurologische, schmerzmedizinische Fachgutachten entsprechend den Leitlinien der Fachgesellschaften und Versicherungsmedizinschen Maßgaben.

Weiterbildung zum Facharzt/ärztin für Neurologie

Von der ÄKWL sind wir seit dem 25.03.2021 zur Weiterbildung zum Facharzt/ärztin für Neurologie im Umfang von 24 Monaten ermächtigt.

Das Ausbildungskurrikulum richtet nach nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung.

Interessierte können sich für ein Bewerbungsgespräch gerne schriftlich oder telefonisch melden und ihre Unterlagen einreichen.

 

 

Weiterbildungsurkunde ÄKWL

Selbstzahlerleistung

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden nur Kosten für Untersuchungen übernommen, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des notwendigen nicht überschreiten".

Über diese "Grundversorgung" hinaus, haben Sie die Möglichkeit, ihre Gesundheitsvorsorge durch so genannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) zu verbessern. Die Kosten für diese Untersuchungen müssen Sie selbst tragen, auch im Nachhinein kann keine Erstattung durch ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

Sprechstunde

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag: 08:00 – 12:00 13:00 – 15:00
Dienstag 08:00 – 12:00 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 12:00 geschlossen
Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 15:00
Freitag 08:00 – 13:00 geschlossen
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

und nach Vereinbarung


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